Der Götterbaum (Ailanthus altissima) gilt in ganz Europa als hochgradig invasiver Neophyt mit enormer Wuchskraft. Seit der Aufnahme in die Liste der unerwünschten Arten der Europäischen Union stehen Gartenbesitzer und Kommunen vor neu definierten rechtlichen Herausforderungen.
Viele Grundstückseigentümer fragen sich daher besorgt, ob bestehende Götterbäume zwingend entfernt werden müssen und welche Bekämpfungsmethoden rechtlich sowie ökologisch zulässig sind.
Rechtlicher Rahmen: Wann Götterbäume entfernt werden müssen
Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 bildet das fundamentale Regelwerk für den Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten. Das Handels-, Anbau- und Einfuhrverbot gilt unversehens für das gesamte Bundesgebiet sowie Nachbarländer.
Eine pauschale bundesweite Pflicht zur sofortigen Rodung aller Altbäume auf Privatgrundstücken besteht rein gesetzlich bisher zwar nicht automatisch. Allerdings verpflichten Umweltbehörden Eigentümer regelmäßig dann zum Eingreifen, wenn von dem Gewächs eine akute Gefahr für benachbarte Schutzgebiete oder Infrastrukturen ausgeht.
Zudem greift die allgemeine Verkehrssicherungspflicht bei morsch werdenden Ästen sowie dem aggressiven Wurzeldruck auf Gebäude. Wer die Ausbreitung von Flugsamen wissentlich duldet, riskiert behördliche Beseitigungsanordnungen und empfindliche Zwangsgelder.
Rechtlicher Grundsatz: Zwar besteht für Altbestände im privaten Raum kein flächendeckender automatischer Fällzwang, doch das Verbot der weiteren Ausbreitung bindet jeden Grundbesitzer zur aktiven Kontrolle.
Kommunale Baumschutzsatzungen nehmen den Götterbaum wegen seiner invasiven Eigenschaften zunehmend von Schutzklauseln aus. Dadurch entfällt in den meisten Städten die Genehmigungspflicht für Fällungen dieses Neophyten.
Vor dem Griff zur Säge empfiehlt sich dennoch die Rücksprache mit der örtlichen Naturschutzbehörde. Diese informiert präzise über regionale Verordnungen und eventuelle behördliche Förderungen bei der professionellen Entnahme.
Gefahren für Gesundheit und Bauwerke
Die extreme Rinden- und Blattausdünstung des Götterbaums enthält hochwirksame Pflanzengifte wie Ailanthone. Diese Inhaltsstoffe hemmen nicht nur das Wachstum umliegender Pflanzen, sondern bergen auch gesundheitliche Risiken für den Menschen.
Besonders bei Schnittarbeiten kann der direkte Hautkontakt mit dem Pflanzensaft schwere allergische Kontaktdermatitiden oder Herz-Kreislauf-Reaktionen auslösen.
Neben den gesundheitlichen Aspekten bedroht das aggressive Wurzelsystem von Ailanthus altissima Kanäle, Pflasterbeläge und Fundamente. Die Wurzeln dringen in kleinste Risse ein und verursachen erhebliche Substanzerhöhungen an Bauwerken.
Eine unsachgemäße Bekämpfung verstärkt das Problem oft um ein Vielfaches. Wenn ein Götterbaum einfach gefällt wird, reagiert das Wurzelsystem mit dem Austrieb hunderter neuer Wurzelausläufer.
Methoden zur nachhaltigen Beseitigung von Ailanthus
Die effektivste forstlich erprobte Methode zur Einhaltung der Vorgaben ist das sogenannte Ringeln. Hierbei wird im Sommer ein Streifen der Rinde rund um den Stamm unter Aussparung einer schmalen Brücke entfernt.
Durch diesen dosierten Eingriff wird der Nährstofftransport zur Wurzel unterbrochen, ohne den Baum zu einer panikartigen Ausläuferbildung anzuregen. Erst nach dem vollständigen Absterben der Wurzeln im Folgejahr wird der Reststamm entnommen.
Bei jungen Sämlingen hilft einzig das frühzeitige und vollständige Ausheben mitsamt der Pfahlwurzel. Verbleiben Wurzelstücke im Erdreich, treiben diese im nächsten Frühjahr erneut aus.
- Regelmäßige Kontrolle des Grundstücks auf junge Sämlinge ab dem Frühjahr.
- Ausgraben von Jungpflanzen stets vor Ausbildung tiefer Wurzelnetze.
- Fachgerechte Ringelung bei älteren Exemplaren durch geschultes Personal.
- Konsequente mechanische Entfernung aller aufkeimenden Wurzelausläufer.
Rechtssichere Entsorgung des Schnittguts
Beim Entsorgen von Astwerk, Samen und Wurzelteilen gelten strenge gesetzliche Bestimmungen. Das Material darf unter keinen Umständen über den normalen Grünabfall oder Eigenkompost entsorgt werden.
Da die Samen extrem keimfähig sind, müssen Blütenstände und Wurzeln der thermischen Verwertung in einer zertifizierten Müllverbrennungsanlage zugeführt werden. Nur so wird die illegale Weiterverbreitung wirksam unterbunden.
Durch ein verantwortungsvolles Vorgehen schützen Gartenbesitzer die heimische Biodiversität und bewahren ihr Eigenheim vor teuren Folgeschäden.